KfW-Förderung für Einbruchschutz - GRAEF Alarmanlage Berlin

KfW-Förderung für Einbruchschutz

Dank der neuen KfW-Förderungsrichtlinien für Einbruchschutz ist es ab jetzt noch erschwinglicher, die eigene Immobilie gegen Einbrecher abzusichern. Das hat das Bundesbauministerium in einer jüngst veröffentlichen Pressemitteilung bekannt gegeben. Mieter und Hausbesitzer erhalten für den Einbau einbruchhemmender Maßnahmen höhere Zuschüsse. Beantragt wird der Zuschuss für den Einbau von Sicherheitstechnik bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Diese Einbau-Maßnahmen sind förderfähig:

    • Einbruchmeldeanlagen und Bewegungsmelder
    • Videoüberwachung am Haus- oder in Wohnungseingängen
    • Einbruchsichere Türen und Fenster sowie Gittervorrichtungen
    • Gegensprechanlagen und Türspione
    • Beleuchtung am Haus- oder Wohnungseingängen

Auf KfW-Förderung setzen und Immobilie absichern

Errichterfirmen raten seit Jahren, zuverlässige Sicherheitstechnik zu verwenden. Schließlich nimmt die Zahl von Einbrüchen in Deutschland kontinuierlich zu. Laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks gibt fast die Hälfte der Täter ihre Einbruchsversuch auf, wenn die Immobilie über eine Einbruchmeldeanlage oder sichere mechanische Verriegelungen verfügt. Einbruchhemmende Maßnahmen zeigen deutlich Wirkung und schützen das Haus oder die Wohnung effektiv. Und moderne Alarmanlagen lassen sich mit Feuer-, Gas-, oder Wassermelder kombinieren. Das garantiert ein sicheres Rundum-Paket für jede Immobilie. Viele Produkte haben eine Batterielaufzeit von bis zu fünf Jahren und lassen sich dank Funkverbindung schnell und sauber installieren.

Ab jetzt höhere Förderung für Einbruchschutz

Bereits seit Mitte des Jahres lässt sich eine Förderung für Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Das Bundesbauministerium hat den einheitlichen Satz für die Zuschüsse erhöht und so die Schwelle für Mindestinvestitionen gesenkt. Das macht den Einbau für jeden erschwinglich. Mieter und Hauseigentümer erhalten bei der KfW-Förderung für Einbruchschutz mindestens 200 und maximal 1.500 Euro. Insgesamt bezuschusst das Ministerium den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit insgesamt 30 Millionen Euro. So lässt sich der Einbau von Einbruchmeldeanlagen, der Einbau von einbruchhemmenden Haus- oder Wohnungstüren sowie die Nachrüstung von Fenstern finanzieren. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Investitionskosten. Für die Bezuschussung gilt der einheitliche Satz von zehn Prozent für Einzelmaßnahmen. Dabei sind sowohl die Geräte, Materialkosten sowie Handwerksleistungen förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem handwerklichen Fachunternehmen, wie beispielsweise von einer professionellen Errichterfirma, durchgeführt werden.

Sicherheitsexperten bei der Förderung zu Rate ziehen

Die KfW-Förderung gehört zu dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ und lässt sich mit Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen kombinieren. Wer zusätzlich auf eine barrierefreie Immobilie umbaut, profitiert doppelt, da sich ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro bei der KfW beantragen lässt. Mieter und Hausbesitzer reichen für die Förderung einen entsprechenden Antrag bei ihrer Hausbank ein. Diese beantragt dann bei der KfW. Wer sich bei der Beantragung und bei den besten einbruchhemmenden Maßnahmen unsicher ist, sollte eine Errichterfirma zu Rate ziehen. Die Experten erstellen ein auf die Immobilie zugeschnittenes Konzept und geben Tipps zur KfW-Förderung für den Einbruchschutz.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 313/15 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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