Betriebsvereinbarung Videoüberwachung: Betriebsratskonforme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Einbruchschutz im Betrieb
Einbruchdiebstahl hat auch für Unternehmen schwerwiegende Folgen. Neben der Entwendung wertvoller Geräte ist insbesondere der Diebstahl wichtiger Dokumente und Daten problematisch. Nach einem Einbruch muss ein Unternehmen zusätzlich die Schäden, wie etwa aufgehebelte Türen und eingeschlagene Fenster, ersetzen lassen. Hinzu kommen verunsicherte Mitarbeiter und eine Störung des Betriebsablaufs. Unternehmen, die auf professionelle Sicherheitstechnik setzen, beugen Einbruchdiebstählen vor. Neben der richtigen Sicherung durch mechanische Verriegelungen, Zutrittssysteme und Einbruchmeldeanlagen spielt insbesondere die videoüberwachung im betrieb eine entscheidende Rolle. Überwachungskameras schrecken Einbrecher schon im Vorfeld ab.
Rechtliche Aspekte der kameraüberwachung am arbeitsplatz
Betriebsvereinbarung über Videoüberwachung: Die Basics
Die Überwachung am Arbeitsplatz greift in das Recht der Angestellten am eigenen Bild und das Recht auf informelle Selbstbestimmung ein. Daher muss die Unternehmensführung die Errichtung von Sicherheitstechnik gemeinsam mit dem Betriebsrat abstimmen. In Sachen Videoüberwachung besitzt nämlich nicht nur der Arbeitgeber Befugnisse. Auch der Betriebsrat hat laut Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht. Die betriebsvereinbarung videoüberwachung regelt daher die Überwachung per Videokamera.
Wichtige Fragen bei der Betriebsvereinbarung:
- Bleiben die Personen auf den Aufnahmen anonym?
- Inwiefern erfolgt die Erfassung von Mitarbeitergesprächen?
- Entstehen den Mitarbeitern durch die Überwachung Nachteile?
- Welchen Umfang und welche Dauer hat die Überwachung?
- Welche Bereiche des Unternehmens erfasst die Überwachung?
- Sind Dritte betroffen?
- Welche Überwachungstechnik kommt zum Einsatz?
- Was passiert mit den Videoaufnahmen?
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jede Seite eine neutrale Einigungsstelle für die Abwägung heranziehen.
Betriebsratskonforme Videoüberwachung: Tipps für den Arbeitgeber
Vorbereitungen für die kameraüberwachung am arbeitsplatz
Wer als Arbeitgeber dem Betriebsrat entgegenkommen möchte, kann schon im Vorfeld einige Dinge beachten. Die Kameras dienen schließlich nicht zur Überwachung von Angestellten, sondern zum Schutz des gesamten Betriebs vor Einbrechern. Diesen Aspekt sollte die Geschäftsführung auch von Anfang an kommunizieren. Es ist ratsam, das geplante Überwachungskonzept bereits im Vorfeld auszuarbeiten. So lassen sich die späteren Positionen der Kameras darstellen und deren Zweck und Funktion begründen.
Empfehlungen für Arbeitgeber:
- Kameras sollten niemals auf die Bildschirme der Mitarbeiter gerichtet sein.
- Nur den Betriebsraum oder einbruchrelevante Bereiche wie Türen und Fenster filmen.
- Etwa zweimal im Jahr gemeinsam mit dem Betriebsrat die Kameras durchgehen und auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen.
- Wartungsberichte der Überwachungsanlagen vorlegen.
Überwachungsschutz gemeinsam mit dem Betriebsrat abstimmen
Die betriebsvereinbarung videoüberwachung ist die gemeinsame Angelegenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eine Einigung sollte auch genauso erfolgen. Niemals sollte die Unternehmensführung den Überwachungsschutz als reine Chefsache deklarieren. Auch die Dauer der Datenspeicherung ist entscheidend. Videoaufnahmen sollten Unternehmen lediglich zur Aufklärung von Einbruchdiebstählen aufzeichnen. Eine überlange Speicherung der Aufnahmen ist absolut nicht notwendig. Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat hier zusätzlich entgegenkommen und die Einsicht der Aufnahmedaten nach dem Vier-Augen-Prinzip zulassen. Hier bietet es sich übrigens an, einen Verantwortlichen im Betriebsrat zu ernennen. Wer neben professionellen Geräten außerdem auf zertifizierte Überwachungs-Software setzt, kommt dem Betriebsrat zusätzlich entgegen. Namhafte Surveillance-Lösungen stellen sicher, dass die Aufnahmedaten vor Manipulationen und Übergriffen sicher sind.
Bonus-Tipp: Intelligente IT-Tools nutzen!
Auch der Einsatz von zusätzlichen IT-basierten Tools ist hinsichtlich einer betriebsvereinbarung videoüberwachung sinnvoll. So ermöglichen beispielsweise Privacy-Protector-Tools eine Verpixelung der aufgenommenen Personen. Die Angestellten des Unternehmens bleiben weitestgehend anonym, Handlungen und Bewegungen aller Art bleiben dennoch sichtbar. Die automatisierte Verpixelung der aufgenommenen Personen ermöglicht eine optimale videoüberwachung im betrieb bei gleichzeitig geringem Eingriff in die Rechte der aufgenommenen Person. Neben der Einstellung der Blockgröße für die Verpixelung lassen sich je nach Anwendung sogar unterschiedliche Verpixelungsmethoden nutzen. Einige Tools sind zusätzlich mit dem Gütesiegel European Privacy Seal für IT-basierte Produkte ausgezeichnet. Das Siegel garantiert eine hohe Kompatibilität mit der europäischen Datenschutzlinie und einem hohen Schutz der Privatsphäre.
Wer sich zusätzliche Informationen über praktische Tools und die Betriebsvereinbarung über Videoüberwachung holen möchte, kann sich auch direkt an eine Errichterfirma wenden. Die Sicherheitsprofis beraten umfassend und entwickeln ein auf den individuellen Bedarf zugeschnittenes und betriebsratskonformes Überwachungskonzept.