Neue Förderung: Einbruchschutz wird von KfW unterstützt

Neue Förderung: Einbruchschutz mit staatlicher Unterstützung

Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer erhalten künftig eine neue Förderung: Einbruchschutz ist mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages förderfähig. Für das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ werden laut WELT ONLINE rund zehn Millionen Euro im laufenden Jahr zur Verfügung gestellt. Unter anderem gilt die Förderung für Alarmanlagen sowie für einbruchsichere Fenster und Türen.

KfW unterstützt Investitionen in sicheres Wohnen

Die Förderung des Einbruchschutzes wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt und genehmigt. Bisher gab es seitens der KfW Förderungen nur für energetische oder altersgerechte Umbaumaßnahmen, in deren Rahmen mitunter auch der Einbruchschutz vorangetrieben werden konnte. So werden beispielsweise Einbruchmeldesysteme, Gegensprechanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster sowie Bewegungsmelder und Beleuchtungen für Eingangsbereiche bereits im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ gefördert. Dabei werden entsprechende Maßnahmen jedoch nicht bezuschusst – die Förderung erfolgt im Rahmen zinsgünstiger Darlehen. Mit dem neuen Förderprogramm sollen Bewohner unterstützt werden, die in die Einbruchprävention investieren möchten. Denn Präventionsmaßnahmen sorgen im besten Fall dafür, dass der Einbrecher die Tat im Versuchsstadium abbricht.

Voraussetzungen für die Förderung

Einbruchschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Kriminalpräventionsprogramms mit bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition gefördert. Der Zuschuss ist dabei jedoch auf 1.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen ist dabei, dass die Investition mindestens 500 Euro beträgt. Die KfW verlangt darüber hinaus, dass mindestens zwei Angebote eingeholt und vor Maßnahmenbeginn vorgelegt werden. Alternativ kann auch ein Angebot von einem zertifizierten Fachbetrieb angezeigt werden. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird weitere Details zu der neuen Förderung für den Einbruchschutz in den kommenden Wochen bekannt geben. Beantragt werden kann „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ wahrscheinlich ab Herbst 2015.

Was beinhaltet die Förderung?

Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster sowie entsprechende Gitter-Vorrichtungen sind mit dem neuen Programm förderfähig. Diese Maßnahmen führen in vielen Fällen dazu, dass der Täter aufgrund erschwerter Einstiegsmöglichkeiten beziehungsweise zu großer Aufmerksamkeit durch Licht und Tonsignale einer Einbruchmeldeanlage von der weiteren Tatausführung absieht.

Förderung zusätzlich zur Steuererleichterung

Bisher bestand die Möglichkeit, die Handwerkerleistung beim Einbau einer Alarmanlage oder anderer Sicherheitsvorkehrungen steuerlich abzusetzen. Dieser steuerliche Vorteil wird auch künftig weiter gelten, sodass die entsprechenden Investitionen zusätzlich zur staatlichen Förderung durch die KfW steuerlich geltend gemacht werden können.

Immer mehr Wohnungseinbrüche in Deutschland

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Bundesrepublik ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut der Kriminalstatistik der Länder 2014 haben Einbrüche vor allem in Bayern (+28 Prozent) und Baden-Württemberg (+19,4 Prozent) zugenommen. Aber auch in Bremen und im Saarland wurden deutlich mehr Einbrüche registriert als in den Jahren davor. Mehr und mehr Menschen denken daher über einen besseren Einbruchschutz für ihr Zuhause nach. Mit der neuen Förderung für Alarmanlagen sowie einbruchsichere Fenster und Türen sollen Menschen unterstützt werden, die in mehr Einbruchschutz investieren. Durch bessere Präventionsmaßnahmen sollen die Einbruchzahlen langfristig bundesweit gesenkt werden.

Mit der neuen Förderung Einbruchschutz vorantreiben

Nicht nur für Eigentümer oder Mieter von Einfamilienhäusern sind Alarmanlagen und weitere Maßnahmen für den Einbruchschutz sinnvoll – auch in Wohnungen wird immer häufiger eingebrochen. Je nach Wohnsituation können verschiedenen Maßnahmen sinnvoll sein. So sind Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen vor allem im Erdgeschoss wichtig. Türsicherungen sind dagegen auch in höheren Geschossen ratsam. Zertifizierte Experten für Sicherheitstechnik beraten dazu am besten vor Ort und schlagen effektive Maßnahmen für den individuellen Einbruchschutz vor. Möchten Mieter die von ihnen bewohnte Immobilie besser gegen Einbrecher schützen, müssen sie für entsprechende Maßnahmen die Erlaubnis vom Vermieter einholen.

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