Videoüberwachung und Datenschutz: Welche Regelungen gelten?

Videoüberwachung wird in der Öffentlichkeit oftmals negativ wahrgenommen. In den Medien entstehen durch krasse Einzelfälle regelmäßig Diskussionen über die zunehmende Überwachung und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Dem gegenüber stehen die Sicherheit von Unternehmen, der Schutz von Gebäuden sowie der Schutz von Sachwerten. Bei einer Videoüberwachung auf einem Unternehmensgelände und im privaten Bereich sind allerdings in jedem Fall die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen und Aspekte zum Thema Videoüberwachung und Datenschutz zusammengefasst.

Wodurch ist Videoüberwachung legitimiert?

In der Praxis müssen für die Videoüberwachung die Grundrechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern miteinander in Einklang gebracht werden. Denn durch das Grundgesetz (Art. 14 GG sowie Art. 12 GG) sind das Eigentumsrecht und die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitgebers festgelegt, die für eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz sprechen. Für die Beschäftigten auf der anderen Seite ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht ebenfalls im Grundgesetz verankert, das eine Videoüberwachung in Unternehmen problematisch gestalten kann. Im Bundesdatenschutzgesetz sind für öffentlich zugängliche Bereiche wie auf Bahnhöfen und auch für nicht öffentlich zugängliche Bereiche wie auf einem Werksgelände oder in Lagern die Formen und Grenzen der Videoüberwachung reglementiert.

Videoüberwachung und Datenschutz: Prinzip der Erforderlichkeit beachten

Für eine Videoüberwachung gilt im Allgemeinen das Prinzip der Erforderlichkeit. Erforderlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Videoüberwachung die letzte und somit erforderliche Maßnahme für den jeweiligen Überwachungszweck ist. Dieser Zweck sollte für jede Videokamera bereits im Vorfeld klar festgelegt und dokumentiert werden, um ihn bei einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten oder durch die Aufsichtsbehörden nachvollziehbar zu machen. Dementsprechend ist die Überwachung von Sozialräumen unzulässig, da dort die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten in jedem Fall wichtiger sind als jede Form der Videoüberwachung. Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte gelten somit ohne Einwände auf WCs sowie in Schlaf-, Umkleide- und Sanitärräumen.

Was ist bei der Videoüberwachung zu berücksichtigen?

Wenn die Videoüberwachung durch das Prinzip der Erforderlichkeit legitimiert ist, sind unterschiedliche Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Mit Blick auf den Datenschutz ist die Datensparsamkeit zu berücksichtigen. Datensparsamkeit betrifft unter anderem:

  • zu erfassender Bereich der Videoüberwachung
  • Dauer der Aufnahmen
  • Erkennbarkeit von Betroffenen
  • Aufzeichnung der Aufnahmen oder bloßes Monitoring

Dementsprechend ist die Videoüberwachung mit Blick auf die Technik und auch die Einrichtung stets individuell vorzunehmen, um das Prinzip der Datensparsamkeit zu berücksichtigen. Denn für Hotels, Restaurants, Parkhäuser, Werksgelände oder private Anwendungsbereiche wie bei Funkalarmanlagen sollte die Videoüberwachung durch Experten geplant und installiert werden, damit sie im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen ist. So ist es beispielsweise notwendig, in jedem Fall den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage kenntlich zu machen. Dies kann durch ein gut sichtbares Piktogramm oder ein Schild im Zutrittsbereich der überwachten Fläche erfolgen.

Wie lange dürfen Videodaten gespeichert werden?

Eine starre Frist hinsichtlich der Speicherdauer von Videoaufnahmen existiert nicht. Im Bundesdatenschutzgesetz ist festgelegt, dass die Daten unverzüglich wieder zu löschen sind, wenn sie mit Blick auf den jeweiligen Zweck nicht mehr nötig sind oder das schutzwürdige Interesse der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegensteht.

Anwendungsbeispiele für professionelle Videoüberwachung

Die Anwendungsgebiete für datenschutzkonforme Videoüberwachung sind vielfältig und werden nicht unwesentlich durch die jeweiligen Einsatzbereiche bestimmt. Beispiele für den Einsatz von professioneller Videoüberwachung sind:

  • spezielle Kameras mit Kennzeichenerkennung für Parkplätze, Veranstaltungen oder Parkhäuser
  • Gesichtserkennung per Dual-Kameratechnik für sogenannte schlüssellose Türen
  • Videokameras als Alarm- oder Bewegungsmelder
  • Infrarot-Kameras bei totaler Dunkelheit
  • Videoüberwachung für den Einzelhandel
  • Klingelanlagen mit Videokamera
  • spezielle Videokameraüberwachung für Hotels und Gastronomie

Datenschutzkonforme Videoüberwachung: Informieren und ausführlich beraten lassen

In der Planungsphase für eine Videoüberwachung ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich ausführlich über die Zulässigkeit von Überwachungskameras und über mögliche Einschränkungen sowie potenzielle Besonderheiten zu informieren. Neben der Zulässigkeit und der Kennzeichnung der videoüberwachten Bereiche kann dies beispielsweise gleichermaßen die Beteiligung des Betriebsrates oder des jeweiligen Datenschutzbeauftragten sowie externer Dienstleister sein. Und auch für die private Videoüberwachung sind wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Erfahrene und professionelle Unternehmen beraten Firmen und Privatleute bereits bei der Planung der Videoüberwachung und können meist wertvolle Hinweise in Sachen Datenschutz geben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Brauchen Sie Hilfe bei der Auswahl?

Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, das perfekte Alarmsystem für Ihre Anforderungen zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder nutzen Sie unser Formular, um mehr zu erfahren.

GRAEF Gruppe hat 4,70 von 5 Sternen 8892 Bewertungen auf ProvenExpert.com